Wer wird gefördert?
Kommunen und kommunale Verbände und deren Unternehmen, Trägerschaften aus öffentlichen, gemeinnützigen und kulturellen Bereichen bzw. denen der Religionsgemeinschaften sowie Träger von Behinderteneinrichtungen
Was wird gefördert?
Beleuchtungssanierung im Innenbereich bei einer CO2- Einsparung von mindestens 50 %
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